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Beratung

Die Vereinsmitglieder haben Anspruch auf:

1) Unentgeltliche, einlässliche Erstberatung bei einem in Aussicht stehenden oder eingeleiteten Straf oder Zivilverfahren im Bereich des Alpinrechts.

2) Unentgeltliche Vermittlung von erfahrenen Rechtsanwälten und ausgewiesenen Experten

3) Unentgeltliche Zustellung des Jahresberichtes der Fachstelle, mit Hinweisen auf Rechtsfragen, aktuelle Gerichtsentscheide und Sicherheitsempfehlungen im Bereich der verschiedenen Bergsportdisziplinen

 

Die Mitglieder haben lediglich die Pflicht zur Bezahlung das Jahresbeitrages (Fr. 35.-). Mittlerweile sind rund 200 Einzelmitglieder und mehr als 20 Sport- und Alpinvereine der Fachstelle beigetreten.

 

Unsere Statuten als PDF-Datei.
 
 

 


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