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Fachstelle

Liebe Interessentin, lieber Interessent

Die Schweizerische Fachstelle für Alpinrecht wurde 1995 gegründet, und steht allen Personen zur Verfügung, die bei der Ausübung von alpinen Sportarten mit rechtlichen Fragen konfrontiert werden könnten.

Es hat sich gezeigt, dass die Fachstelle ein echtes Bedürfnis abdeckt. Entsprechend umfangreich sind die von verschiedenen Seiten in Anspruch genommenen Dienste. Bei zahlreichen Sektionen des SACs wurden Vorträge zum Thema Alpinrecht gehalten und die Vorstandsmitglieder der Fachstelle konnten als Fachreferenten an verschiedenen nationalen und internationalen Tagungen teilnehmen. Daneben wurde bei der Ausarbeitung von SAC-Tourenreglementen und bei der Erstellung von Benützerordnungen für Kletterhallen geholfen. Bei Unfallereignissen konnten Ratschläge erteilt oder sachkundige Rechtsanwälte vermittelt werden und Mitglieder der Fachstelle wurden in Einzelfällen als private oder amtliche Gutachter beigezogen.

 

Allen Bergsteigern kann der Beitritt zum Verein empfohlen werden. Dies gilt in besonderem Masse für Personen, welche im Zusammenhang mit der Ausübung verschiedener Bergsportdisziplinen Verantwortung übernehmen, sei es als Tourenleiter, Tourenchef. Seilschaftsführer, Sicherungsperson (In- und Outdoor), Bergführer, Skilehrer, Wander- und Lagerleiter, Gruppenführer etc. Die Hauptaufgabe der Fachstelle ist die Aus- und Weiterbildung im Bereich Alpinrecht, sowie die Unfallverhütung. Sollte es gleichwohl zu einem Unfallereignis oder zu anderen ernsthaften Schwierigkeiten kommen, so ist die Schweizerische Fachstelle für Alpinrecht in der Lage, rasch, unbürokratisch und kompetent Unterstützung zu gewähren. Die Fachstelle konnte bei hängigen Verfahren bereits mehrfach erfolgreich intervenieren. Der Verein setzt sich allgemein für die Belange der Alpinisten ein und ist auch bereit, öffentlich Kritik zu üben, wenn die Gerichtsbehörden (Kreis- und Kantonsgerichte oder das Bundesgericht) zu hohe Anforderungen an die Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Tourenleiter, Bergführer etc. stellen.


 

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